Einladung zur Mitgliedschaft

 

Liebe Freundinnen und Freunde des Seniorentanzes,

wir laden Sie herzlich ein, Mitglied im Bundesverband Seniorentanz e. V. zu werden.
Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie die Bemühungen unseres Verbandes, Seniorentanz weiter bekannt zu machen. Möglichkeiten zum Mittanzen finden Sie in Tanzgruppen in ganz Deutschland. Wenn Sie selber eine Tanzgruppe leiten möchten, bilden wir Sie zur Seniorentanzleiterin/ zum Seniorentanzleiter aus.

Mit Ihrem Beitritt geben sie dem Verband die Möglichkeit, seine Arbeit gegenüber Behörden und Verbänden erfolgreicher vertreten zu können, denn überzeugend sind immer noch die Mitgliederzahlen eines Verbandes.

Aber auch für Sie persönlich lohnt sich die Mitgliedschaft:

Sie können alle Artikel in unserem Shop zum Vorzugspreis gegenüber Nichtmitgliedern erwerben (ab 1.1.2008).

Sie haben die Möglichkeit sich als Seniorentanzleiterin/ -leiter mit Zertifikaten ausbilden zu lassen. Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe steuerlich absetzen, denn unser Verband ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Darüber hinaus erhalten Sie vierteljährlich unsere Zeitschrift mit Informationen, Tipps, Terminen und interessanten Berichten. Weiterhin haben Sie als Mitglied das Recht, einen Arbeitskreis zu besuchen. Hier treffen sich die Mitglieder regelmäßig zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch.
Unsere Mitglieder sind im Rahmen des Seniorentanzes Haftpflicht versichert.
Über den BVST erhalten Sie Kontakte zur Seniorentänzerinnen und -tänzern in vielen Ländern und erfahren außerdem, wann und wo Seniorentanzveranstaltungen im In- und Ausland stattfinden.

Der Vorstand des Bundesverbandes Seniorentanz e. V.

Beitrittserklärung zum Ausdrucken.

Haben Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschlossen, so senden Sie die Beitrittserklärung ausgefüllt an:

Bundesverband Seniorentanz e. V.
Hemmstraße 202
28215 Bremen

Beachten Sie bitte: Die Mitgliedschaft beginnt unabhängig vom Beitrittsdatum grundsätzlich mit dem 1. Januar des lfd. Kalenderjahres.